SocialMedia - Nutze die Macht der Netzwerke

Brauche ich SocialMedia? Was bringt mit SocialMedia als Gründer? Was kann ich SocialMedia machen und wie setze ich es um? Und wie verhalte ich mich auch rechtlich korrekt? Diese und weitere Fragen beantworte ich dir in meinem heutigen Artikel. Ich hoffe ich kann dir damit die wichtigsten Fragen zu dem Thema SocialMedia für Gründer etwas näher bringen.

Die Leute reden

Was hier gerade nach einer kleinen netten Anekdote klingt, ist bereits die Einleitung zum Thema SocialMedia für kleine und mittelständische Unternehmen. Denn was ist hier passiert? Ich suchte einen Rat, hörte mich um und bekam eine Empfehlung.

Der Besitzer von dem Restaurant, in dem wir letztendlich waren, wird jedoch nie erfahren, dass ich auf Grund eines Tipps von jemand anderen zu ihm gegangen bin und erst recht wir er nicht erfahren, wer der Tippgeber war.. Und genau das passiert auch so im Internet. Menschen suchen nach Produkten und Dienstleistungen und fragen dabei Freunde und Bekannte oder suchen aktiv im Internet nach Bewertungen.

Die Leute reden! Und im Bereich von SocialMedia kannst du als Unternehmer zuhören und auch mitreden, denn die Inhalte sind im Internet auffindbar. Die Frage lautet also nicht, ob du SocialMedia machen willst, sondern ob du aktiv daran teilnehmen möchtest. Die Leute reden im Netz auch ohne dein zutun über dich. Nur wenn du aktiv daran teilnimmst, kannst du nicht nur unglaublich gut Feedback erhalten, sondern auch mehr Kunden gewinnen und vor allem fast verlorene Kunden zurück gewinnen.

Passiv beobachten

Wenn du gerade erst anfängst dich mit SocialMedia auseinander zu setzen, solltest du erst mal verschiedene Plattformen beobachten und schauen, was dort so über dich geschrieben wird. Vielleicht findest du bereits die ersten Inhalte über dich, die von Usern geschrieben wurden. Die größten SocialMedia Plattformen sind natürlich Facebook und Twitter.

Es gibt diverse Tools, die dir helfen verschiedene SocialMedia-Plattformen zu beobachten. Mit unzähligen Funktionen und Features und zu hohen Preisen.. Brauchst du anfangs alles nicht! Eine sehr gute und kostenlose Möglichkeit bietet dir Google Alerts.

Auch solltest du nicht sofort zu Anfang versuchen alle Plattformen zu beobachten. Je nach Branche gibt es unterschiedliche Schwerpunkte. In fast allen Branchen funktioniert jedoch inzwischen Facebook sehr gut. Fang also dort an nach Inhalten über dich zu suchen.

Eine sehr gute Übersicht über die viele viele Plattformen unterschiedlichster Arten bietet das Social Media Prisma von ethority.de, welches Ihr im folgenden seht. Dargestellt werden die größten und wichtigsten Plattformen sortiert nach deren Schwerpunkt.

SocialMedia – Private und berufliche Accounts

Es gibt gewisse Ausnahmen, aber in den meisten Fällen sollten private und berufliche Accounts unbedingt getrennt werden. Kunden und Geschäftskontakte interessiert andere Inhalte als Freunde und Bekannte. Und vor allem die Sache mit den Partyfotos.. naja. Und diese ständigen Spieleanfragen würden auch nur für Ärger sorgen. Leg dir also unbedingt für dein Unternehmen einen zweiten Account an. Wenn du eine Facebook-Page nutzen willst, ist dies allerdings nicht nötig, da Facebook bereits automatisch die Trennung zwischen privatem Account und Fan-Page vornimmt.

Das kann SocialMedia bringen

Einleitend habe ich dir ja bereits einige Vorteile beschrieben. Und ganz wichtig noch mal. Die Leute reden sowieso. Und als Unternehmer solltest du dann natürlich die Chance ergreifen und lieber mitreden (oder wenigstens zuhören).

Durch die aktive Nutzung von verschiedenen Kanälen erhöhst du deine Sichtbarkeit. Du wirst von Kunden und vor allem von potenziellen Kunden besser wahrgenommen. Für zufriedene Kunden ist es einfacher dich weiter zu empfehlen und du gewinnst so neue Kunden. Deine Positionen bei Google & Co. können sich verbessern. Und letztendlich kannst du auch neue Geschäftskontakte knüpfen. Wenn du dich entscheidest, aktiv an SocialMedia Plattformen teilzunehmen, solltest du dies auch tun. Lasse dein Profil also nicht irgendwann verkümmern. Mach´s Richtig oder lass es sein.

Mit SocialMedia lassen sich Kunden viel näher an eine Marke binden und identifizieren sich leichter mit dieser. Es lässt sich schneller und einfacher eine Markentreue herstellen, als über die konventionellen Wege.

SocialMedia wird aber nicht dein Unternehmen von 0 auf 180 bringen. Wenn doch: Super! Aber geh nicht davon aus! In erster Linie wird eine Menge Arbeitsaufwand verursacht. Und dieser fließt in einen (hoffentlich) intensiven Austausch mit deinen Kunden. Versäume es nicht, daraus das Feedback aufzuschnappen und möglichst auch umzusetzen.

Es geht auch nicht darum, möglichst viele Fans oder Follower zu haben. Viel wichtiger ist es, die Richtigen zu haben. Und gekaufte Fans bringen dir außer weniger Geld auf dem Konto und einen höhere Zahl in den Fan-Statistiken gar nichts, denn diese werden niemals etwas liken und verbreiten auch deine Inhalte nicht weiter. Und bei dir etwas kaufen werden die sowieso nicht..

Content generieren für SocialMedia

Inhalt zum Teilen muss natürlich erst mal erstellt werden. Das kann tatsächlich eine ganze Menge Arbeit verursachen. Aber der Content ist gerade das Wertvolle am SocialMedia. Deine Fans – sobald du welche hast – wollen keine klassische Werbung von dir in den einzelnen Kanälen sehen. Klassische Werbung gibt es überall. Im SocialMedia geht es darum Geschichten zu erzählen – deine Geschichte. Die Leute wollen unterhalten werden. Und gerade Gründer können eine gute und interessante Geschichte erzählen. Du kannst über den Aufbau deines eigenen Unternehmens berichten.

Bevor du einen Inhalt veröffentlichst, solltest du dich immer mal kurz in deine Fans hineinversetzen und dich fragen: “Interessiert mich das als Fan?”. So vermeidest du viel unrelevanten Inhalt in deinen Profilen.

Meist reicht es bereits ein Foto zu machen und dies mit einem kurzen netten Text bei Facebook einzustellen. Die Bilder sollten dabei immer natürlich und authentisch sein. Keine Hochglanz-Magazin-Fotos, aber besser als Schnappschüsse sollten deine Bilder sein. Bilder sagen nicht nur mehr als 1000 Worte, sondern sind auch leicht für die Community teilbar. Deine Inhalte können also leicht durch deine Fans und Follower weiterverbreitet werden.

Viele Plattformen lassen sich direkt miteinander verbinden. Ein Status, den du bei Facebook teilst, erscheint dann z.B. auch direkt bei Twitter und Xing. Lass es! Twitter ist nur für 140 gemacht. Danach wird die Nachricht abgebrochen. Das sieht sehr bescheiden aus. Da das Publikum auf den einzelnen Plattformen auch durchaus abweicht, kann es sein, dass du die Leute bei Xing ganz anders Ansprechen musst, als bei Facebook. Darüber hinaus ist Twitter ein sehr schnelllebiger Dienst. Dort kann es sein, dass du auch mal schnell auf eine Nachricht antworten musst. Und einen Status mehrfach in unterschiedlichen Portalen zu posten macht kaum Mehraufwand. Sehr wohl aber kannst du in den einzelnen Kanälen auf deine anderen Profile aufmerksam machen.

  • Verschenke besondere Dinge an Fans und Follower
  • Beziehe deine Community mit ein
  • Führe aktive Gespräche und Diskussionen
  • Biete einen Mehrwert
  • Zeig die Menschen hinter deinem Unternehmen – zeige dich!
  • Berichte über Dinge, die dir Spaß machen

Rechtliches zu SocialMedia

Jaja, die tollen deutschen Gesetze.. Während der SocialMediaWeek habe ich auch einen sehr guten Vortrag zum Thema Recht in sozialen Medien von Dr. Petra Hansmersmann gehört. Und da ich dies für ein sehr wichtiges Thema halte (gerade in Deutschland..) und mich generell gerne mit rechtlichen Themen beschäftige, fasse ich hier noch mal einige wichtige Dinge zusammen.

Impressumspflicht auf Profilen

Jedes gewerblich genutztes Profil muss klar ersichtlich ein Impressum enthalten! Jedes! Dazu zählen auch private Profile, wenn diese zum verbreiten von Inhalten mit gewerblichen Zweck genutzt werden.

Zulässig ist es dabei, wenn aus dem Profil ein Link auf die eigene Webseite zeigt. Dabei muss dann aber direkt das Impressum verlinkt werden. Ein reiner Link auf die Startseite der eigenen Webseite reicht nicht aus. Auch der Name muss eindeutig sein. So sind im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung die Bezeichnungen

  • Impressum
  • Kontakt
  • Über uns

zulässig. Nicht zulässig sind jedoch Bezeichnungen wie “AGB”, “Info” oder gar “Backstage”.

Richtig hat es zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung bei Facebook gemacht. Auf der Startseite der Facebook-Page ist ein Link auf die eigene Webseite direkt ins Impressum angezeigt.

Die oft genutzten Facebook-Apps, welche die Anzeige eines Impressums ermöglichen sollen, sind jedoch nicht zulässig, da diese auf der mobilen Version von Facebook nicht funktionieren! Um das noch mal klar zu machen: nicht zulässig!

Auch bei der Verwendung der lokalen Profile ist zu beachten, dass dort die Angabe eines Links in dem Infokasten gar nicht möglich ist. Lokale Seiten sollten daher vermieden werden.

Im dem Impressum auf der eigenen Seite sollte noch zusätzlich neben den ganzen Pflichtangaben noch zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass dieses Impressum auch für die Facebook-Page gilt. Und direkt auf noch einen Link auf die Facebook-Page setzen.

Eigene Bewertungen = Schleichwerbung

Schleichwerbung ist verboten. Wenn du Kommentare und Bewertungen über dein Unternehmen selbst schreibst ohne dich ganz klar als Gründer/Geschäftsführer/Inhaber/Mitarbeiter/What-Ever auszugeben, ist dies Schleichwerbung und somit verboten. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein. Rechtlich betrachtet ist selbst das reine Liken des eigenen Unternehmens bereits kritisch zu betrachten. Dazu gab es bisher jedoch noch keine gerichtlichen Entscheidungen.

Wichtig ist hier vor allem, dass dies auch für Mitarbeiter gilt. Mitarbeitern ist also unbedingt anzuweisen, dass diese entweder Kommentare und Bewertungen in den sozialen Medien über das eigene Unternehmen unterlassen oder sich klar als Mitarbeiter kenntlich machen.

Bewertungsportale haben in den eigenen Nutzungsbedingungen auch meist entsprechende Regelungen aufgenommen. Somit wäre auch ein Ausschluss aus dem betreffenden Bewertungsportal eine zu beachtende Konsequenz.

Bewertungen Dritter

Fällt eine Bewertung über das eigene Unternehmen sehr negativ auf, ist es teils sehr schwer und mühselig, diese löschen zu lassen. Dabei muss dem Bewertungsportal einzeln nachgewiesen werden, dass sich in der betreffenden Bewertung falsche oder beleidigende Inhalte enthalten sind.

Und übrigens lassen sich Bewertungen zu dem eigenen Unternehmen auf einzelnen Bewertungsportalen nicht pauschal verhindern. Daran scheiterten bereits einige Unternehmen vor Gericht.

Gewinnspiele & Verlosungen

Bei Verlosungen und Gewinnspielen müssen die Teilnahmebedingungen immer klar ersichtlich sein. Enthalten müssen diese mindestens

  • Gewinne
  • teilnahmeberechtigte Personen
  • ggf. entstehende Kosten
  • Laufzeit des Gewinnspiels
  • Anbieter des Gewinnspiels

Und neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch immer die Facebook Guidelines zu beachten. Dort stehen z.B. noch weitere Einschränkungen, wie

  • nur im Rahmen von Anwendungen zulässig
  • Freistellung von Facebook verpflichten
  • keine Gewinnbenachrichtigung über Facebook
  • außerdem dürfen folgende Handlungen nicht zwingen für die Teilnahme sein:
    • Foto oder Beitrag linken
    • Foto oder Beitrag kommentieren
    • Foto oder Beitrag posten

Daraus folgt auch, dass die häufig veranstalteten Aktionen (=Promotions) auf den Pinnwänden von Fan-Pages (ich habe heute selbst erst an einer Promotion auf einer Pinnwand teilgenommen) nicht zulässig sind.

Haftung für Inhalte

Nach nun einigen Nachteilen, wie ich finde, geht es nun bei der Haftung tatsächlich mal um eine Erleichterung. Denn eine Haftung für Inhalte Dritter findet grundsätzlich erstmal nicht statt. Für Inhalte, welche von fremden Personen auf die eigene Pinnwand gestellt werden (hier Facebook), tritt also nicht sofort eine Haftung durch den Page-Betreiber ein.

(Wir würden aber ja nicht von deutschem Recht sprechen, wenn es kein “Aber” gäbe, daher:)
Aber: Sobald Inhalte Dritter verwertet werden, haftet der Page-Betreiber. Eine “Verwertung” ist z.B. das zusammenfassen zu Bildergalerien oder ähnliche redaktionelle Tätigkeiten. Inhalte Dritter sollten also grundsätzlich nicht unbedacht “angefasst” werden.

Eine ständige Kontrolle der fremden Inhalte ist daher also eigentlich nicht notwendig. Handelt es sich jedoch um einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt, kann auch hier eine Haftung vorliegen. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte wären z.B. Fotos von bekannten Künstlern oder Fotografen, bei denen man nach Treu und Glauben nicht von einer Freigabe ausgehen kann.

Das gleiche gilt auch für die Haftung von selbst gesetzten Links auf fremde Seiten. Eine Haftung besteht dann, wenn der verlinkte Inhalt zu eigen gemacht wird. Das dürfte aber eigentlich bei den meisten Links der Fall sein, denn ein Link verweist meist ein weiterführende Inhalte.

Ein Link sollte also nur dann gesetzt werden, wenn du dir den Inhalt der verlinkten Seite angeschaut hast. Du solltest auf keinen Fall auf Seiten verlinken, die offensichtlich rechtswidrige Inhalte beinhalten.

Urheberrecht

Vor kurzem gab es die erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes bei Facebook. Wenn du eine Seite auf einer Fan-Page oder in deinem Profil teilst, wird ein Vorschaubild mit übertragen. Hast du nun aber nicht die nötigen Rechte, dieses Bild bei Facebook einzustellen, liegt ein Urheberverstoß vor. Das wäre vor allem bei fremden Seiten die du teilen willst so.

Das Vorschaubild lässt sich aber zum Glück bei jedem Link auch einzeln abschalten. Dazu kannst du in dem Dialogfeld einfach unten das Feld “Kein Miniaturbild” anklicken.

Um ein Bild bei Facebook einzustellen, brauchst du das Recht Unterlizenzen vergeben zu dürfen. Bei deinen eigenen Bildern ist das kein Problem. Wenn du aber z.B. Bilder bei einem Footage-Portal herunter lädst oder kaufst, solltest du dir die Nutzungsbedingungen genau durchlesen. In aller Regel ist es nicht zulässig die Bilder bei Facebook hoch zuladen. Auch wenn du für das Bild Geld bezahlt hast! Facebook erhält durch deinen Upload selbst ein Nutzungsrecht an dem Bild.

Selbst die Einbindung von fremden Youtube-Vidos ist noch nicht ganz geklärt.

Fazit

Als Gründer solltest du dir wenige Stunden pro Woche Zeit nehmen, um dich aktiv mit dem Thema SocialMedia auseinander zu setzten. Beobachte erst mal etwas die einzelnen Plattformen und versuche dann die ersten eigenen Inhalte zu veröffentlichen.

Höre immer genau auf das Feedback deiner Community. Hier kannst du viel für dein Unternehmen erfahren, da Meinungen im Internet meist sehr direkt geschrieben sind. Ein solch ernstes und direktes Feedback bekommst du in persönlichen Gesprächen meist nicht. Und lass dich nicht von den wenigen Leuten unterkriegen, die immer nur dem eigenen Frust Luft lassen wollen.

Achte auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und versuche dich möglichst auch daran zu halten. Abmahnungen können sonst schnell mal teuer werden. Aber lass dich auch von deiner ersten Abmahnung nicht unterkriegen, sondern mach weiter mit deinem eigentlichen Geschäft.

So, das war ja mal eine ganze Menge Stoff. Ich hoffe ich konnte dir einen groben Überblick über das Thema SocialMedia für Gründer geben. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne ein Kommentar unter diesem Beitrag hinterlassen.

Verliere bei deinen ganzen SocialMedia-Aktivitäten niemals (!) den Fokus auf dein Unternehmen. Dein Job ist es Umsatz und Gewinn zu machen. Vergiss das nicht!

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